Versicherungspflicht für Bagger, Stapler & Co

Gabelstapler

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Thorsten Bohn
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Wenn Sie in Ihrem Betrieb selbstfahrende Arbeitsmaschinen und/oder Gabelstapler nutzen, kommen zum Jahresbeginn einige Änderungen versicherungstechnischer Art auf Sie zu. Der Grund: Um eine Richtlinie der EU umzusetzen, plant die Bundesregierung die Einführung einer Versicherungspflicht für solche Maschinen. Zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zählen unter anderem Bagger, Straßenwalzen, Turmwagen, Mähmaschinen sowie einige mehr. 

Experten raten zur Absicherung über die Betriebshaftpflicht

Laut aktuellem Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter (PflVG) besteht für Maschinen mit mehr als sechs und bis zu 20 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit keine Versicherungspflicht. Künftig sollen sie aber entweder über eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für jede Maschine oder über die bestehende Betriebshaftpflicht versichert werden. „Für betroffene Unternehmen ist letztere Lösung sicherlich die praktikabelste und meist auch kostengünstiger“, erklärt Joachim Neumann, Abteilungsleiter Haftpflicht Unfall Gewerbe beim Versicherer rhion digital.

Entscheidend sind laut Experten dabei die Deckungssummen. Vorgeschriebene Mindestsummen sind

  • für Personenschäden 7,5 Millionen Euro
  • für Sachschäden 1,3 Millionen Euro
  • für reine Vermögensschäden 50.000 Euro

Eine Zulassungspflicht mit amtlichem Kennzeichen ist nicht geplant.