Service: Vereinssatzung
Vereinssatzung
<p>Die Vereinssatzung des DGHI Filderstadt e.V. als PDF.</p>
Satzung DGHI Filderstadt e.V.
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QR-Codes
<p>QR Codes dghi-filderstadt.de und fildermarkt.de</p>
Service: QR-Codes im Aufkleber-Motiv
QR-Codes im Aufkleber-Motiv
Service: Änderungen der Corona-Verordnung zum 23. Februar 2022
Änderungen der Corona-Verordnung zum 23. Februar 2022
<ul type="disc">
<li>Die Alarmstufe II entfällt.</li>
<li>Die <a href="https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen-fuer-baden-wuerttemberg/">7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz</a> für die einzelnen Stufen wird angepasst. Bei der Auslastung der Intensivbetten (AIB) bleiben die bisherigen Auslösewerte gültig.
<ul type="circle">
<li>Basisstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt.</li>
<li><strong><em>Warnstufe: Ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten (AIB).</em></strong></li>
<li>Alarmstufe: Ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 <strong>und</strong> ab 390 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten.</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p> </p>
<ul type="disc">
<li><strong><em>In der Warnstufe gilt überwiegend die 3G-Regel. Davon ausgenommen sind beispielsweise Clubs und Diskotheken. Hier gilt 2G+.</em></strong></li>
<li>In der Alarmstufe gilt überwiegend die 2G-Regel. Davon ausgenommen sind beispielsweise Clubs und Diskotheken. Hier gilt 2G+.</li>
<li>Im Einzelhandel entfallen die Zugangsbeschränkungen für Kundinnen und Kunden.</li>
<li>Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen:
<ul type="circle">
<li>Für geimpfte und genesene Personen gibt es keine weiteren Beschränkungen.</li>
<li>Nehmen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen an einem privaten Treffen teil, gelten folgende Kontaktbeschränkungen:
<ul type="square">
<li><strong><em>Warnstufe: Ein Haushalt plus zehn weitere Personen.</em></strong></li>
<li>Alarmstufe: Ein Haushalt plus fünf weitere Personen.<br />
Immunisierte Personen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.</li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>
<li>In der Gastronomie und in Vergnügungsstätten <strong><em>gilt in der Warnstufe im Freien und in geschlossenen Räumen 3G.</em></strong></li>
<li>Für Beherbergungsbetriebe entfallen in der Basisstufe die Einschränkungen.</li>
<li>Angepasste Regelungen für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse:
<ul type="circle">
<li>Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.</li>
<li><strong><em>Warnstufe: In geschlossenen Räumen maximal 60 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 6.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. Im Freien maximal 75 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.</em></strong></li>
<li>Alarmstufe: In geschlossenen Räumen maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 2.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. Im Freien maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 5.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. In beiden Fällen gilt die 2G-Regel.</li>
</ul>
</li>
<li>Angepasste Regelungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Galerien, Bibliotheken, Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios etc. sowie touristische Verkehre
<ul type="circle">
<li>Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.</li>
<li><strong><em>Warnstufe: Es gilt die 3G-Regel.</em></strong></li>
<li>Alarmstufe: Es gilt die 2G-Regel.</li>
</ul>
</li>
<li>Angepasste Regelungen für Messen und Ausstellungen
<ul type="circle">
<li>Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.</li>
<li><strong><em>Warnstufe: Es gilt die 3G-Regel.</em></strong></li>
<li>Alarmstufe: Es gilt die 2G-Regel.</li>
</ul>
</li>
<li>Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. In der Basisstufe gilt 3G. <strong><em>In der Warn- und Alarmstufe gilt 2G+,</em></strong> wobei ausnahmslos alle Personen, also auch geboosterte, vollständig geimpfte und genesene Personen, zusätzlich einen negativen Corona-Test benötigen. Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht mit Ausnahme der Tanzfläche.</li>
<li>Bei außerschulischen Bildungsangeboten und in der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkurse, Angebote von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen und ähnliche Angeboten entfallen in der Basisstufe die Zugangsbeschränkungen.</li>
<li>Bei körpernahen Dienstleistungen entfallen in der Basisstufe die Zugangsbeschränkungen.</li>
</ul>
<p>In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.</p>
<p><strong><em>Betreiber*innen/Veranstalter*innen/Dienstleister*innen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept erstellen.</em></strong></p>
Corona-Regeln ab 23.02.2022