Bundesrat stoppt Kfz-Haftpflicht-Reform

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Thorsten Bohn
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Im Dezember haben wir hier die geplante Änderung noch gepostet!

 

Die Kfz-Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und andere langsame Fahrzeuge ist vorerst gescheitert. Der GDV drängt nun auf eine schnelle, praktikable Lösung. Auch, um möglichen Straftaten vorzubeugen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag dem Gesetzentwurf zur Reform der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zugestimmt. Die vom Bundestag bereits kurz vor der Weihnachtspause beschlossenen Änderungen können damit vorerst nicht in Kraft treten.

Konkret geht es dabei um eine Ausweitung der gesetzlichen Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung auf selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, Stapler und zum Beispiel auch Aufsitzrasenmäher, deren Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt. Für sie galt bislang keine Versicherungspflicht. Vielmehr waren die durch diese Fahrzeuge verursachten Schäden über Privat- und Betriebshaftpflichtversicherungen abgedeckt.

Das wollte die Bundesregierung nun aber ändern, um damit der EU-Richtlinie 2021/2118 nachzukommen. Als praktische Lösung sieht der Gesetzentwurf vor, die Versicherungssummen der bestehenden PHV- und BHV-Policen per 1. Januar 2025 an die gesetzlichen Mindestsummen der Kfz-Haftpflichtversicherung anzupassen. Doch offensichtlich wollen die Länder dies nicht akzeptieren.

„Jetzt schnell Rechtsklarheit schaffen“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisiert diese neuerliche Phase der Unsicherheit, sowohl für seine Mitgliedsunternehmen als auch die Versicherten. „Die vom Bundestag verabschiedete neue Versicherungspflicht würde einen immensen bürokratischen Aufwand auslösen: Mehrere Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft, voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Der Versichererverband verschärft seine Kritik vor dem Hintergrund, dass Verstöße gegen die neue Pflicht nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gelten sollen. Es müsse deshalb nun schnell Rechtsklarheit geschaffen werden.

Am liebsten würde man beim GDV das seit Jahrzehnten bestehende System mit der Deckung über die PHV- und BHV-Policen einfach beibehalten. „Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, erklärte eine GDV-Sprecherin auf procontra-Nachfrage.

Ob die bisherige Regelung bestehen bleibt, wird sich zeigen. Nach dem Veto des Bundesrats haben Bundestag und Bundesregierung nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu verhandeln.

von Florian Burghardt procontra-online 05.02.2024 17.02 Uhr veröffentlicht